Grundlagen und Überblick

Über DEMIS

Mit dem rki.demis.igs Paket wird die elektronische Übermittlung von Genomsequenzdaten an das Robert Koch-Institut ermöglicht. Diese Übermittlung ist Teil der integrierten genomischen Surveillance (IGS). Mit der Verknüpfung von molekulargenetisch-mikrobiologischen und epidemiologischen Informationen aus dem System der nach Infektionsschutzgesetz gemeldeten und übermittelten Infektionskrankheiten bzw. Nachweisen von Infektionserregern (Surveillance nach §§ 6 und 7, IfSG), ist notwendiger Bestandteil einer modernen, zukunftsfähigen, den internationalen Standards entsprechenden Surveillance von Infektionskrankheiten. Die IGS dient der schnellen Detektion von Veränderungen bei Erregern mit Public Health Bedeutung, wie z.B. neuen Virusvarianten, sowie von auffälligen Häufungen und Verbreitung von Erregern und ermöglicht eine schnelle Erkennung von Ausbrüchen, von Resistenzentwicklungen und Erregervarianten mit höherer Transmissibilität oder Virulenz.

Während der COVID-19 Pandemie wurden bereits Genomsequenzdaten von SARS-CoV-2 an das RKI übermittelt. Dies wird nun mit der Übermittlungsmöglichkeit über DEMIS für alle meldepflichtigen Erreger nach § 7 IfSG plus Clostridium difficile ermöglicht.

Die Möglichkeit zur Übermittlung der Genomsequenzdaten richtet sich in erster Linie an Nationale Referenzzentren, Konsiliarlabore und Landeslabore.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für die in diesem Implementierungsleitfaden spezifizierte Meldung und deren Inhalte (Sequenzdaten und deren Metadaten) bildet das Infektionsschutzgesetz insbesondere mit §13 Absatz 4 IfSG. Grundlagen der Umsetzung von DEMIS

Die Umsetzung des rki.demis.igs Paketes erfolgt zusammen mit den Basismeldeinhalten. Diese sind im Leitfaden der Basismeldeinhalte unter "Grundlagen und Überblick" genauer erklärt.