Ressourcenmodell für Meldungen gemäß § 7 Abs. 3 IfSG
Auf dieser Seite werden ausschließlich die technischen Aspekte und fachlichen Ressourcen der ärztlichen Ergänzungsmeldung nach § 7 Abs. 3 IfSG beschrieben. Für allgemeine (nicht-technische) Informationen zur Umsetzung dieser Meldepflicht, schauen Sie auf der DEMIS-Wissensdatenbank.
Abweichungen des Ressourcenmodells § 7 Abs. 3 IfSG
Das Ressourcenmodell für die 7.3-Meldung gleicht generell dem Aufbau zur 6.1-Meldung. Unterschiede ergeben sich lediglich aus den spezifischen Ressourcen. Die entscheidenden Unterschiede sind im Folgenden tabellarisch aufgeführt. Alle Details zur Profilierung finden Sie direkt auf den entsprechenden Seiten der Profile dieses Leitfaden.
| Ressource | Verwendung bei Meldungen nach § 6 Abs. 1 IfSG | Verwendung bei Meldungen nach § 7 Abs. 3 IfSG | Kommentar |
|---|---|---|---|
| Bundle | NotificationBundleDisease
|
NotificationBundleDiseaseNonNominal
|
Fachliche Constraints bleiben gleich. Die Abweichungen im meta.profile und in der eingebundenen Composition gewähren lediglich eine saubere Unterscheidung der Meldekategorien für die abweichende Verarbeitung im Backend. |
| Composition | NotificationDisease
|
NotificationDiseaseNonNominal
|
Der allgemeine Fragebogen wird ersatzlos gestrichen. Somit werden auch die darin aufgehängten Ressourcen (Hospitalisierung) nicht eingebunden. Die Abweichungen im meta.profile und in der eingebundenen Disease gewähren lediglich eine saubere Unterscheidung der Meldekategorien für die abweichende Verarbeitung im Backend. |
| Condition | Disease, bzw. davon abgeleitete Profile
|
DiseaseNonNominal, bzw. davon abgeleitete Profile
|
Die sechs Meldetatbestände nach § 7 Abs. 3 IfSG sind zu Validierungszwecken in ein eigenes ValueSet ausgelagert, aber sie stammen aus dem selben CodeSystem. Somit ändert sich in den abzusetzenden Meldungen an dieser Stelle de facto nicht mehr als zwischen namentlichen Meldetatbeständen, da nur das CodeSystem in abgesetzte Meldungen geschrieben werden muss. |
Die spezifischen Fragebögen werden wie gehabt individuell profiliert. Beispielmeldungen für die sechs Meldekategorien nach § 7 Abs. 3 IfSG finden Sie in der DEMIS-Wissensdatenbank.
Verknüpfung von Meldevorgängen und Meldungen mit der Meldungs-ID
Neben dem Pseudonym (Nähere Informationen siehe Leitfaden der Basismeldeinhalte (rki.demis.common) unter Ergänzende Hinweise → Nichtnamentliche Meldungen nach § 7 Abs. 3 IfSG) spielt die Meldungs-ID eine zentrale Rolle bei der Zusammenführung von nichtnamentlichen Meldungen am RKI. Ihr Einsatz wird in den Grundlagen für das Lifecyclemanagement ausgiebig beschrieben, zu finden im Leitfaden der Basismeldeinhalte (rki.demis.common) unter Grundlagen und Überblick → Grundlagen für das Lifecyclemanagement der verschiedenen Meldepflichten.
Die Übereinstimmung der Meldungs-ID bei verschiedenen Meldevorgängen wird am RKI benutzt, um diese automatisiert und eindeutig zusammen zu führen und Fehler durch Abweichungen des Pseudonyms zu vermeiden. Erst wenn dies nicht gelingt, wird der Abgleich der Pseudonyme zur Zusammenführung genutzt. Die Angabe der Meldungs-ID ist daher essentiell für diese Meldepflicht! Das erhöht die Chancen für eine saubere Zuordnung der nichtnamentlichen Meldevorgänge am RKI, da das Pseudonym anfällig für menschliche Fehler ist.
Wie eigene Meldevorgänge untereinander verknüpft werden und wie eigene Meldevorgänge mit Meldungen anderer Melder verknüpft werden (z.B. Labor + Arzt, Primärlabor + Sekundärlabor), ist detailliert im Leitfaden der Basismeldeinhalte (rki.demis.common) an oben genannter Stelle zu finden im Abschnitt "Verweis auf Meldungen anderer Melder". Wie die Meldungs-ID an andere Melder weitergegeben werden kann ist auf der selben Seite im Abschnitt "Weitergabe der Meldungs-ID" beschrieben.
Die Szenarien des Lifecyclemanagements der Erkrankungsmeldung gelten darüber hinaus so, wie auch bei namentlichen Erkrankungsmeldungen nach § 6 Abs. 1 IfSG.