Über diesen Leitfaden
Die Meldeverordnung sieht für Labore eine Meldepflicht an die zuständigen Gesundheitsämter für bestimmte Erregernachweise vor, soweit der Nachweis auf eine akute Infektion hinweist. Seit Juni 2020 haben Labore die Möglichkeit, Erregernachweise elektronisch mit dem Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) zu melden. Im Infektionsschutzgesetz ist definiert, welche Erreger und welche Informationen bzw. welche Arten von Informationen vom Labor an die zuständigen Gesundheitsämter zu melden sind.
Die in diesem Implementierungsleitfaden vorgestellten FHIR-Ressourcen strukturieren die Meldeinhalte und definieren das Datenmodell der DEMIS-FHIR-Schnittstelle.
Zielgruppe
Dieser Leitfaden richtet sich an
- Softwarehersteller von Laborinformationssystemen, die eine tiefe Integration der DEMIS-FHIR-Schnittstelle in ihren Systemen umsetzen
- Softwarehersteller von GA-Fachverfahren
Aufbau dieses Implementierungsleitfadens
Dieser Leitfaden enthält
- Strukturelle Vorgaben in Form von FHIR-Profilen für diverse FHIR Ressourcen (Siehe Abschnitt StructureDefinitions)
- FHIR-Extensions (Siehe Abschnitt Extensions)
- Semantische Vorgaben in Form von ValueSets, Codesystemen und NamingSystems (Siehe Abschnitt Terminologien)
Hinweise und Beispiele zur Anwendung dieser Ressourcen finden sich in den Erklärungen zu den einzelnen Ressourcen. Beispiele komplexer Meldeszenarien finden sich in der DEMIS Wissensdatenbank.